Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer bei Fördestapler
Allgemeine Ausbildung
Ausbildung zum Staplerfahrer (ugs. Staplerschein, Gabelstaplerschein und Gabelstaplerscheinschulung) bei Fördestapler, Westerfeld 20, 24997 Wanderup oder bei Ihnen Vorort nach Absprache möglich.
Rechtliche Grundlagen
- DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27)
- DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925)
Voraussetzung
- 18 Jahre alt
- Körperlich, geistig und charakterlich geeignet
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Dauer der Ausbildung
2 Tage - 8.00 bis circa 16.00 Uhr
Mitzubringen sind
- 1 Lichtbild
- Personalausweis
- und am zweiten Tag Sicherheitsschuhe
Abschluss
- Überbetrieblicher, personenbezogener Fahrausweis (Staplerschein)
- Zertifikat für die Teilnehmer
Preis
2-Tages-Intensiv-Schulung inkl. aller Schulungs- und Prüfungsunterlagen: auf Anfrage
Schulungsinhalt
- Rechtliche Grundlagen
- DGUV Vorschrift1 (BGV A1)
- DGUV Vorschrift 68 (BGV D27)
- DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925)
Inhalte theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und
- Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
Inhalte praktische Ausbildung
- Einweisung am Flurförderzeug
- Tägliche Einsatzprüfung
- Lastaufnahme
- Gefahrstellen am Flurförderzeug
- Gewöhnung an das Flurförderzeug
- Verlassen des Flurförderzeuges
Abschluss
Personenbezogener Ausbildungsnachweis mit einer internen, schriftlichen und praktischen Prüfung. Der personenbezogene Fahrausweis gilt unbefristet.
Jährliche Unterweisung für Staplerfahrer nach DGUV-Vorschrift
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei der Arbeit auftretenden Gefahren und über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies betrifft insbesondere die Fahrer von Flurbeförderungen, da von deren Fahr- und Arbeitsweise die Sicherheit anderer Mitarbeiter unmittelbar betroffen ist. Die jährliche Unterweisung dient somit auch der Gefahrenvorbeugung.
Rechtliche Grundlagen:
- DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 4 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) „Flurförderzeuge“
- DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925)
- Arbeitsschutzgesetz § 12
Inhalte der Unterweisung:
- Rechtliche Grundlagen
- Tragfähigkeit, Lastschwerpunkt und Standsicherheit des Staplers
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Hochfahren von Personen
- Rückhaltsysteme
- Unfälle mit Flurförderzeugen
Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen im Besitz eines gültigen Fahrausweises für Flurförderzeuge sein.
Vorteile für den Betrieb:
- Rechtliche und technische Kenntnisse werden aufgefrischt und vertieft
- Staplerfahrer werden für Gefahren und Risiken sensibilisiert
- Vollständige Erfüllung berufsgenossenschaftlicher Vorschrift
Zielgruppe:
Alle Mitarbeiter, die im Betrieb mit Flurförderzeugen arbeiten und im Besitz eines Staplerscheines sind. Achtung: Die jährliche Unterweisung ersetzt nicht die Ausbildung zum Befähigungsnachweis für Flurförderzeuge!
- Dauer: ca. 2 Stunden
- Kosten: auf Anfrage
- Zusatzinfos: Der Betrieb erhält eine schriftliche Dokumentation über die vorschriftsmäßige Durchführung der Unterweisung, der gleichzeitig als Nachweis für die Berufsgenossenschaft gilt. Jeder Teilnehmer erhält eine separate Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterweisung und zusätzlich einen entsprechenden Vermerk in seinem Staplerschein.
- Hinweis: Bitte bringen Sie Ihren Fahrerausweis zur Unterweisung mit.
Gabelstapler Ausbildung Vor/Ort möglich.
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